Sachkundeprüfung für die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische ablegen
Nr. 99031005031000Urheber
Volltext
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien, zum Beispiel im Groß- und Einzelhandel, ist ein Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Verbotsverordnung erforderlich.
Es gibt verschiedene Arten der Sachkunde:
- die umfassende Sachkunde
- die eingeschränkte Sachkunde ohne Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
- eingeschränkte Sachkunde für Biozidprodukte beziehungsweise Pflanzenschutzmittel
- die eingeschränkte stoffspezifische Sachkunde
Die Sachkunde kann durch Ablegen einer Prüfung erworben werden.
Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Abnahme einer Sachkundeprüfung kann entweder durch die zuständige Behörde oder durch eine anerkannte Prüfungseinrichtung erfolgen. Die Durchführung der Prüfung orientiert sich an den Regelungen der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung und dem »Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder für die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung«.
Frist
Je nach Bedarf werden verschiedene Prüfungstermine pro Jahr von der anerkannten Prüfungseinrichtung angeboten.
Beim GAA Göttingen gibt es keine festen Prüfungstermine. Diese werden nach Absprache vereinbart.
Bearbeitungsdauer
Nach Erhalt der Anmeldung zur Sachkundeprüfung, wird ein Termin zur Abnahme der Sachkundeprüfung mit der GAA Göttingen vereinbart.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und hat unter anderem die Aufgabe, einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorzubereiten. Sie stellt einen Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung zur Verfügung.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ansprechpunkt
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen (GAA Göttingen) ist die zuständige Behörde für die Abnahme der Sachkundeprüfung und Anerkennung von Einrichtungen zur Durchführung von Prüfungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- für 1 bis 10 Teilnehmerinnen oder Teilnehmer 320 EURO
- für jede weitere Teilnehmerin oder jeden weiteren Teilnehmer 20 EURO