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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Nr. 99085001012004

Volltext

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.08.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Bearbeitungsdauer

  • 4 Woche(n)

Kosten

  • Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: nein)