Prüfung von Leichenschauscheinen
Urheber
Volltext
Die eingehenden Leichenschauscheine werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft. Bei unklaren Todesursachen (z.B. Unfall, Suizid) wird bei der Staatsanwaltschaft eine Leichenfreigabe bzw. Bestattungsgenehmigung angefordert.
Es werden Durchschriften an das Landesamt für Statistik, sowie an das Krebsregister für weitere Auswertungen geschickt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich. Bei Verstorbenen, die Ihren 1. Wohnsitz nicht im Landkreis Aurich haben, wird der Leichenschauschein an den zuständigen Landkreis weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landkreis Aurich