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Was erledige ich wo?

Prüfung von Leichenschauscheinen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Die eingehenden Leichenschauscheine werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft. Bei unklaren Todesursachen (z.B. Unfall, Suizid) wird bei der Staatsanwaltschaft eine Leichenfreigabe bzw. Bestattungsgenehmigung angefordert.

Es werden Durchschriften an das Landesamt für Statistik, sowie an das Krebsregister für weitere Auswertungen geschickt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.  Bei Verstorbenen, die Ihren 1. Wohnsitz nicht im Landkreis Aurich haben, wird der Leichenschauschein an den zuständigen Landkreis weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Landkreis Aurich