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Personalausweis Statusabfrage

Nr. 99008001015000

Volltext

Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

ohne Gewähr