Inhalt

Was erledige ich wo?

Leichenpass

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Für die Bestattung einer Leiche an einem Ort außerhalb von Niedersachsen ist ein so genannter Leichenpass notwendig. Nur mit diesem Leichpass darf eine Beförderung vorgenommen werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.

Erforderliche Unterlagen

  • Leichenschauschein

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sies ich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Landkreis Aurich