Jägerprüfung Durchführung und Planung
Urheber
Volltext
Die Jägerprüfung findet einmal jährlich statt.
Verfahrensablauf
Die Prüfung besteht aus den Prüfungsabschnitten
- Jagdliches Schießen
- Schriftliche Prüfung und
- Mündlich-praktische Prüfung
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.
Voraussetzungen
- Vollendung des 15. Lebensjahres spätestens sechs Monate vor der Prüfung,
- die für den Erwerb des Jagdscheines erforderliche Zuverlässigkeit und
- Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
Formulare
Das Antragsformular erhalten Sie bei er zuständigen Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Vorbereitungskurs zur Jägerprüfung wird von den Jägerschaften Aurich und Norden durchgeführt. Nähere Auskünfte zu Terminen, den Kosten u.s.w erhalten Sie beim Waffenfachgeschäft Liebert.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landkreis Aurich
Kosten
- Gebühr: 180,00 EUR (Vorkasse: nein)