Inhalt

Was erledige ich wo?

Hinweise an die Aufsichtsbehörde über die Spielbanken

Volltext

Wenn Sie Hinweise jeglicher Art über die niedersächsischen Spielbanken haben, welche Sie der Aufsichtsbehörde zukommen lassen möchten, können Sie diese hier übermitteln.

Verfahrensablauf

Ihre Hinweise oder Informationen können Sie online - ggf. anonym - über das untenstehende Kontaktformular, per E-Mail  oder schriftlich an die zuständige Stelle als Aufsichtsbehörde übermitteln. Hinweise auf Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (Verdachtsanzeigen) können außerdem über das Kontaktformular auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums ( https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/spielbanken/pflichten-fuer-die-spielbankaufsicht-nach-dem-beschlossenen-geldwaeschegesetz-gwg-155102.html)  abgegeben werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsichen Finanzministerium.

Voraussetzungen

  • Bezug zu niedersächsischen Spielbanken

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.08.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Finazministerium

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal