Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte
Nr. 99111009000000Leistungsbeschreibung
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Heilmittel.
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Heilmittel.