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Was erledige ich wo?

Genehmigung zum Betrieb eines Totalisators beantragen

Nr. 99089049001000

Leistungsbeschreibung

Sie sind ein Rennverein und
 

  1. wollen aus Anlass öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde einen Totalisator auf der Rennbahn betreiben oder
  2. eine Wettannahmestelle für Pferderennen außerhalb einer Rennbahn betreiben,

dann benötigen Sie eine Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

Bei der Totalisatorwette wetten die Wettteilnehmenden untereinander und nicht gegen einen Buchmacher. Der Totalisator ist ein Verfahren mit welchem im Vorfeld des Pferderennens aus allen platzierten Wetteinsätzen kontinuierlich bis zum Rennstart die jeweiligen Gewinnquoten ermittelt und nach Rennende die ordnungsgemäße Gewinnausschüttung abgewickelt wird. Wetten können beim Totalisator auf der Rennbahn, aber auch in Wettannahmestellen außerhalb des Rennplatzes platziert werden.

Ein geringer Anteil aus dem Wettgeschäft geht direkt an den Rennverein der diese Einnahmen ausschließlich zum Besten der Landespferdezucht und zur Veranstaltung der Pferderennen verwenden muss.

Verfahrensablauf

  1. Sie beantragen die Totalisatorerlaubnis beim Nieders. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
  2. Ihr Antrag wird von der Behörde geprüft.
  3. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann mit einer Befristung oder einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt oder mit einer Auflage oder einem Vorbehalt einer nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage verbunden werden.

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Voraussetzungen

Rennverein

Eine Erlaubnis können ausschließlich Rennvereine erhalten.

Das Veranstalten oder das Vermitteln des Glücksspiels (Pferdewette) läuft den definierten Zielen des Glücksspielstaatsvertrages nicht zuwider.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formloser Antrag
  • Satzung des Rennvereins,
  • Voranschlag mit einer Kostenkalkulation für den Rennbetrieb
  • Geschäftsbericht des Vorjahres
  • eine Erklärung zur Anwendung des Sozialkonzeptes (§ 6 GlühStVtr)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert circa 2 bis 4 Wochen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung der Genehmigung kann Klage erhoben werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Gebühren

  • Gebühr: 80,00 - 700,00 Euro
    Die Gebühr für die Totalisatorgenehmigung beträgt 80 € je Renntag, insgesamt höchstens 700 €.