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Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft beantragen

Nr. 99088084002000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Sie können als Ersatzschule in freier Trägerschaft Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten beantragen. Gleiches gilt für Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung.

Die Höhe der Finanzhilfe ist u.a. abhängig von Ihren Schülerzahlen, Ihrer Unterrichtsversorgung und Ihrem Sozialversicherungsaufwand.

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung.

Voraussetzungen

Für die Schulform beziehungsweise den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln.

Die Finanzhilfe können Sie für das abgelaufene Schuljahr beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Festsetzung und Gewährung der Finanzhilfe für anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft oder Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung in freier Trägerschaft
  • Vorlagensatz Finanzhilfe einschließlich der Anlagen

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 4 Woche(n) — 2 Monat(e)

Verfahrensablauf

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie Finanzhilfe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg  beantragen.

Nach Ablauf des Schuljahres reichen Sie innerhalb eines Jahres den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen auf elektronischem Weg beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein.

Das Landesamt überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den staatlichen Zuschuss.

Hinweise (Besonderheiten)

Es besteht die Möglichkeit, Abschlagszahlungen für das jeweilige kommende Schuljahr zu beantragen.

Nach Ablauf des Schuljahres muss die Festsetzung und Gewährung der Finanzhilfe gesondert beantragt werden. Die erhaltenen Abschläge werden dabei verrechnet.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium