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Was erledige ich wo?

Fach- und Sonderkarten nach individuellen Kundenwünschen (Hof- und Jagdkarten oder andere) beantragen

Nr. 99123001141000

Urheber

Volltext

Neben den topographischen Landeskartenwerken und Übersichtskarten Niedersachsens bietet das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN) unterschiedliche Fachkarten oder Sonderkarten an.

Diese gliedern sich in thematische Karten mit regionalem Bezug, wie

  • Hof- und Jagdkarten,
  • Ortspläne und Tourenkarten sowie thematische Kartenwerke mit wissenschaftlichem Anspruch, die aber auch Laien, die Möglichkeit eröffnen, sich interessante aktuelle bzw. historische Objekte zu erschließen.

Diese Sonderkarten, beispielsweise Hof- oder Jagdkarten, können Sie beim LGLN, bzw. dem örtlich ansässigen Katasteramt beantragen.

Sonderkarten können als Arbeitsgrundlage, bzw. Übersichtskarte für Landwirtinnen- und Landwirte oder Jägerinnen und Jäger dienen, aber auch als individuelle Übersicht des Grundbesitzes oder der Pachtflächen. Hofkarten zeigen detailgetreu und ansprechend gestaltet die bewirtschafteten Flächen und die Hofstelle eines Betriebes. Jagdkarten präsentieren die Umringe eines Jagdbezirks.

Hof- und Jagdkarten lassen sich individuell gestalten, sodass Eigentums- und Pachtflächen oder Jagdbezirke, je nach Kundenwunsch eingefärbt werden können. Besonderheiten, wie z.B. ein bestimmter Kartentitel oder ein Familienwappen, lassen sich auf Wunsch einblenden.

Alle Karten- bzw. Daten können Sie auch in digitaler Form anfordern.

Die Bestimmung von Maßstab und Kartenformat erfolgt individuell und richtet sich nach der abzubildenden Gesamtfläche und den spezifischen Anforderungen.

Voraussetzungen

Die Angabe/ Darstellung von Eigentumsflächen unterliegt dem Datenschutz (personenbezogene Daten) und kann nur von einem berechtigten Personenkreis beantragt werden (Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Nutzungsberechtigte, Person mit sonstigem berechtigtem Interesse).

Erforderliche Unterlagen

Die Darstellung von Eigentumsflächen bedarf einen Nachweis über das berechtigte Interesse der antragstellenden Person.

Kosten

Die Kosten gestalten sich je nach Aufwand individuell. Vor der finalen Antragstellung erfolgt eine Kostenschätzung des Auftrags. Die endgültigen Kosten können erst im öffentlich-rechtlichen Leistungsbescheid festgelegt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Erstellungsdauer, bzw. Bearbeitungsdauer für eine individuelle Fach- oder Sonderkarte kann je nach Spezifikationsgrad bis zu 2 Wochen betragen.

Verfahrensablauf

Die Karte wird nach den individuellen Wünschen der antragstellenden Person gestaltet. Somit kann es während der Bearbeitung zu Rücksprachen kommen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, Referat 75