Förderung für die ländliche Entwicklung (ZILE)
Nr. 99132014027000Volltext
Sie finden hier alle maßgeblichen Antragsvordrucke, mit denen Sie eine Förderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE 2023 - beantragen können.
Der Förderantrag für investive Vorhaben gilt für öffentliche und private Antragsteller.
Der Vordruck zur Beantragung einer Registriernummer ist erforderlich, wenn Sie erstmals einen Antrag stellen möchten und noch nie eine entsprechende Registriernummer erhalten haben. Beachten Sie hierzu bitte die Ausfüllhinweise.
Verfahrensablauf
Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung.
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Ministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Voraussetzungen
Förderung nur in Orten bis 10.000 Einwohnern
Kleinstunternehmen der Grundversorgung: die erforderliche Qualifikation für die Führung eines Betriebes ist nachzuweisen.
Förderung in der Dorfentwicklung nur in den Orten, die sich im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen befinden
Dorfentwicklungsplanung für den Ort muss vor der Förderung vorliegen
Flurbereinigung: Nur Förderung in Verfahren, die sich im Flurbereinigungsprogramm des Landes Niedersachsen befinden .
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllten Förderantrag
- Ggf. Einlagebogen
- Kostenangebote
- Bauskizzen und Lageplan
- Ggf. Genehmigungen und Stellungnahmen Dritter
- Ggf. Förderbescheide andere Stellen
- Verwendungsnachweis
- Rechnungen und Kontobelege
- Für Vorhaben der Grundversorgung ist ein Markt- und Standortanalysekonzept erforderlich.
- Bei soziokulturellen Vorhaben ist zum Vorhaben eine Bedarfsanalyse erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Drei bis sechs Monate
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Ein Widerspruch ist möglich
Urheber
Zuständige Stelle
Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)