Inhalt

Was erledige ich wo?

Fördermittel für die Entwicklung eines Drehbuchs eines programmfüllenden Spielfilm erhalten

Nr. 99148056017000

Leistungsbeschreibung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt Fördermittel an Autorinnen und Autoren zur Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs für einen programmfüllenden Spielfilm mit mindestens 79 Minuten Länge.

Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 30.000 EUR erhalten, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 EUR.

Die Förderung besteht aus zwei Teilen:

  • Mit der ersten Grundförderung von bis zu 15.000 EUR erstellen Sie eine erste Drehbuchfassung.
  • Daran schließt sich die Fortentwicklungsförderung mit bis zu weiteren 15.000 EUR an.

Sie beantragen stets die volle Fördersumme in Höhe von 30.000 EUR.

Die Fortentwicklungsförderung können Sie nur erhalten, wenn Sie nachweisen, dass ein Hersteller

  • Ihr Drehbuch verfilmen will und
  • bereit ist, mindestens 10.000 EUR in die Finanzierung einzubringen.

Wenn Sie mit der Entwicklung Ihres Drehbuchs beginnen, müssen Sie mit einer von der BKM beauftragten Autorenberatungsstelle zusammenarbeiten, dem Drama Department. Das Drama Department kann der BKM in Absprache mit Ihnen begleitende Fördermaßnahmen empfehlen, die das Drehbuch verbessern können.

Wenn Ihr Projekt in einer früheren Jurysitzung nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen, müssen es dann aber in wesentlichen Punkten verändern. Legen Sie in einer separaten Anlage detailliert dar, welche Veränderungen am Projekt und Stoff Sie vorgenommen haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.

Den Förderantrag können Sie online bei der BKM stellen. In der Regel gibt es 3 Einreichfristen pro Jahr. Die Fristen und Termine werden auf der Internetseite der BKM veröffentlicht.

Verfahrensablauf

Ihren Förderantrag müssen Sie online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien prüft Ihren Förderantrag auf formale Zulässigkeit.
  • Die Autorenberatungsstelle (Drama Department) trifft eine Vorauswahl unter den Einreichungen.
  • Die unabhängige „Jury Spielfilm“ prüft Ihre Einreichung und empfiehlt eine Auswahl zur Förderung durch die BKM. Die Jury tagt dreimal im Jahr.
  • Die BKM entscheidet über Ihren Förderantrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA), wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung:

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 35
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

E-Mail: k35@bkm.bund.de

Drehbuchförderung Spielfilm
Stefanie Hasler
Telefon: 030 1868143117
Telefax: 030 18681543117
E-Mail: stefanie.hasler@bkm.bund.de

Postadresse zum Einreichen von Anträgen:

Bundesarchiv
Referat FA 1 - Filmförderung
Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Zusätzliche E-Mail-Adresse zum Einreichen von Anträgen: drehbuch@bkm.bund.de

Voraussetzungen

Ihr Projekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie planen ein deutschsprachiges Drehbuch mit künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Kinospielfilm.
  • Sie haben keine Förderung von anderer Stelle in derselben Entwicklungsstufe erhalten. Förderungen für Projektentwicklung oder Produktionsvorbereitung, die die Förderungen der Drehbuchentwicklung nicht betreffen, sind erlaubt.
  • Sie besitzen die Rechte am Stoff.
  • Sie können erste Erfolge als Autorin oder Autor im Bereich Drehbuch oder Literatur vorweisen, entweder durch
    • ein verfilmtes Spielfilmdrehbuch von mindestens 59 Minuten Länge, das im Kino, Fernsehen oder auf Festivals gezeigt wurde oder
    • ein aufgeführtes Theaterstück, einen veröffentlichten Roman oder andere längere literarische Veröffentlichungen außerhalb des Selbstverlags, oder
  • eine national oder international bedeutsame Auszeichnung oder Nominierung, die Sie mit Ihrem Drehbuch für ein kurzes oder programmfüllendes Spielfilmvorhaben erhalten haben. Hierzu zählen zum Beispiel der Deutsche Drehbuchpreis, der Oscar in der Kategorie „Bester Kurzfilm“ oder der First Steps Award. Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht mit dem Drehbuch begonnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kurzbeschreibung über Handlung, Schauplätze und Charaktere, maximal 1 DIN-A4-Seite
  • Treatment oder Exposé in deutscher Sprache
  • Dialogszene in deutscher Sprache
  • Writer’s Note oder Autoren-Statement zum Stoff, maximal 2 Seiten
  • Erklärung über die Rechte am Stoff oder Nachweis der Rechtekette
  • wenn bereits eine Produktionsfirma die Rechte am Stoff erworben hat: Erklärung der Produktionsfirma, dass diese Rechte für die Zeit der Förderung nur Ihnen zur Verfügung gestellt werden
  • Angaben über Ihren beruflichen Werdegang, gegebenenfalls Filmografie
  • bei erneuter Einreichung: Erläuterungen über Veränderungen am Stoff

Welche Gebühren fallen an?

Sie haben keine Kosten zu tragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.

In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.  

Bearbeitungsdauer

Sie Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Förderentscheidung beträgt in etwa 8 bis 9 Wochen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

13.03.2024

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden.