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Was erledige ich wo?

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen

Nr. 99080063001000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn sich das Kennzeichen des Luftfahrzeugs nichts ordnungsgemäß anbringen lässt, stellt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung aus.

Im Antrag müssen Sie

  • allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug,
  • zur Position und Höhe des Kennzeichens sowie
  • zur Position der Bundesflagge machen.

Mit der Ihnen erteilten Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung erfüllen Sie eine Voraussetzung für die Verkehrszulassung, wenn das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann.

Voraussetzungen

  • Sie können die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichnung eines Luftfahrzeugs nicht einhalten. Zum Beispiel, weil Sie das Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen nicht anbringen können
    • an der vorgeschriebenen Stelle oder
    • in der vorgeschriebenen Form.
  • Jede natürliche oder juristische Person kann den Antrag stellen.
  • Sie können auch als Vertretung einen Antrag stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen, die erforderlich sind:

  • Nachweis der Kennzeichnung:
    • Angaben zur Position und Höhe des Kennzeichens
    • Angaben zur Position der Bundesflagge
    • Fotos der Kennzeichnung
  • für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

  • Zustellungs und Empfangsbevollmächtigung
  • für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)
  • für eine Eigentümergemeinschaft:

  • Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer

Frist

Es gibt keine Fristen.

Verfahrensablauf

Eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung können Sie online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus. 
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. 
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag. 
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid einer Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung abrufen.

Post, E-Mail oder Fax:

  • Setzen Sie ein formloses Schreiben an die LBA auf und übermitteln Sie alle erforderlichen Angaben für die Beantragung.
  • Fügen Sie dem Schreiben die benötigten Unterlagen bei.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)