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Was erledige ich wo?

Erstmalige Anzeige vor Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung »Ingenieur« aus dem Ausland (Drittstaaten)

Volltext

Das Führen der Berufsbezeichnung »Ingenieur« ist in Niedersachsen geschützt. Wenn Sie im Inland weder einen Wohnsitz noch eine berufliche Niederlassung haben und erstmalig in Niedersachsen vorübergehend und gelegentlich unter der Berufsbezeichnung »Ingenieur« tätig sein möchten, haben Sie diese Tätigkeit anzuzeigen.

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein

Voraussetzungen

Erstmalige Anzeige

Erforderliche Unterlagen

Erstmalige Anzeige

Kosten

Anzeige gebührenfrei

Frist

Keine

Bearbeitungsdauer

  • Maximal zwei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen
  • Ausnahme bei EU-Abschlüssen: wenn nachgewiesene Berufsqualifikation unter der nach § 6 NIngG erforderlichen zurückbleibt

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Formulare: erstmalige Anzeige auswärtige Ing
  • OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich nein, evtl. bei Ausgleichsmaßnahmen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Hinweise (Besonderheiten)

  • Die Anzeige zieht zwingend die Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Ingenieure nach sich.
  • Ist seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen und beabsichtigt die Dienstleisterin oder der Dienstleister weiterhin, Dienstleistungen in Niedersachsen zu erbringen und dabei die Berufsbezeichnung »Ingenieur« zu führen, so hat sie oder er dies der Ingenieurkammer anzuzeigen. Hat sich die in den bisher vorgelegten Dokumenten bescheinigte Situation wesentlich geändert, so hat die Dienstleisterin oder der Dienstleister dies unter Vorlage der entsprechenden Dokumente anzuzeigen.
  • Wenn bei einem Abschluss aus einem Mitgliedsstaat der EU wesentliche Berufsqualifikationsunterschiede festgestellt werden, können diese durch Ausgleichmaßnahmen geheilt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Ingenieurkammer Niedersachsen

Ansprechpunkt