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Erstattung von Sachkosten für Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft beantragen

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Volltext

Als kirchlicher Träger einer Ersatzschule, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist, können Sie die Beteiligung des Landes Niedersachsen an den laufenden Sachkosten beantragen.

Der Anteil der Beteiligung errechnet sich durch die Vervielfachung der Durchschnittszahl der Schüler/innen mit dem staatskirchenvertraglichen Betrag pro Schüler/in.

Die Durchschnittszahl ist der Mittelwert der Zahlen der am 15. November und 15. März eines jeden Schuljahres an diesen Schulen unterrichteten Schüler/-innen.

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung.

Voraussetzungen

  • Sie sind Träger einer Ersatzschule in kirchlicher Trägerschaft, die aus einer öffentlichen Schule hervorgegangen ist.
  • Es müssen die Schülerzahlen zum 15.11. und 15.03. des Kalenderjahres spätestens mit dem Antrag auf Personalkostenerstattung des entsprechenden Schuljahres mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Personalkostenerstattung
  • Ausgefüllte Anlage 8: Antrag auf Sachkostenerstattung

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Der Anspruch auf Sachkostenerstattung ist für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf dieses Schuljahres geltend zu machen. Dies bedeutet, dass der Antrag innerhalb der genannten Jahresfrist vorliegen muss.

Verfahrensablauf

Die Sachkostenerstattung können Sie für das jeweilige abgelaufene Schuljahr beantragen.

  • Nach Ablauf des Schuljahres reichen Sie innerhalb eines Jahres den ausgefüllten Antrag nebst den dazugehörigen Anlagen auf elektronischem Weg beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg ein.
  • Im Rahmen der Prüfung werden etwaige Abschlagszahlungen mit dem ermittelten Bedarf verrechnet.
  • Die Entscheidung wird Ihnen im Anschluss an die Prüfung über die Abrechnung der Sachkostenerstattung mitgeteilt.

Hinweise (Besonderheiten)

Auf Antrag werden bereits während des laufenden Schuljahres Abschlagszahlungen gewährt.

Die Erstattung der Personalkosten kann ebenfalls beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium