Erstattung überzahlter Rentenversicherungsbeiträge durch die Künstlersozialkasse
Nr. 99107071011011Volltext
Ihr gesamter Rentenversicherungsbeitrag wird an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversicherungspflichtig sind.
Die Grundlage für die Berechnung Ihres Rentenbeitrags ist das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Dieses voraussichtliche Arbeitseinkommen melden Sie der Künstlersozialkasse. Ihr Einkommen geht bei der Berechnung Ihrer Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ein.
Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus dürfen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
Sollten Sie aus verschiedenen Versicherungsverhältnissen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann es zu einer Überzahlung kommen. Das heißt, sie zahlen mehr, als es die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt. In diesem Fall wird die Überzahlung nachträglich ausgeglichen:
- Ihre erzielten Entgelte werden anteilig gekürzt und
- Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge.
Verfahrensablauf
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie höhere Beiträge gezahlt haben, als die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt, werden Ihre Entgelte in der Regel automatisch gekürzt und die überzahlten Beiträge erstattet. Hierzu tauschen die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse die erforderlichen Angaben und Werte untereinander aus. Sollten Sie bereits vorher eine Erstattung der überzahlten Rentenversicherungsbeiträge wünschen, können Sie diese bei der Künstlersozialkasse beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite können Sie angeben, für welches Jahr Sie zu viel Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben und soweit vorhanden ergänzende Unterlagen hochladen.
Antrag per Post:
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, für welches Jahr Sie zu viel Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Fügen Sie Ihrem Antrag gerne ergänzende Unterlagen über die zu viel gezahlten Rentenversicherungsbeiträge bei und senden alles an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang Ihres Antrages prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Wenn es zu einer Kürzung kommt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung.
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge zur Rentenversicherung, wenn:
- Sie für das entsprechende Jahr Rentenversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse gezahlt haben und
- Sie durch die Zahlung weiterer Rentenversicherungsbeiträge insgesamt mehr als den Höchstbeitrag gezahlt haben.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag
- soweit vorhanden ein aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder andere Unterlagen Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überzahlung der Beiträge
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können den Antrag auf Erstattung der zu viel gezahlten Rentenversicherungsbeiträge nur für abgeschlossene (also vergangene) Jahre stellen.