Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut beantragen
Nr. 99018037001000Volltext
Die Tätigkeit als Ergotherapeut ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Ergotherapeut oder Ergotherapeutin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung »Ergotherapeut« oder »Ergotherapeutin« führen und in dem Beruf arbeiten.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Ansprechpunkt
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Lüneburg, team4sl3@ls.niedersachsen.de
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, zur Bestätigung, dass die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden wurde oder des Bescheids über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation
- Nachweis über die Zuverlässigkeit; Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Dies kann durch die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate, erfolgen
- ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein
- Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Frist
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Urheber
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut beantragen in Niedersachsen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut beantragen in Niedersachsen