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Was erledige ich wo?

Daten zur Energieversorgung an das Landesamt für Statistik übermitteln

Nr. 99100116111000, 99100117111002, 99100117111003, 99100120111000, 99100121111000, 99100122111000, 99100123111000, 99100124111000, 99100125111000, 99100126111000, 99100126111001, 99100126111002, 99100126111003, 99100126111004, 99100126111005, 99100127111000,

Urheber

Volltext

Wenn Sie eine Anfrage vom Landesamt für Statistik erhalten, sind Sie verpflichtet, die erfragten Daten zu übermitteln.

Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Daten übermitteln:

  • Angaben zu Energieträgerverbrauch, bezogener Elektrizität und Wärme sowie abgegebener Elektrizität und Wärme
  • Angaben zu erzeugter Strom und Wärmemenge, Energieträgern, Prozessarten, Kraft-Wärmekoppelung und Einspeisung in selbstbetriebene Elektrizitätsnetze
  • Angaben zu gewonnener und erzeugter Gasmenge, Abnehmergruppen, Netzeinspeisung und Ein und Einfuhr nach Ursprungs- und Bestimmungsstaaten

Ansprechpunkt

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)

Zuständige Stelle

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)

Voraussetzungen

Betroffen sind produzierende Betriebe von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden und des Verarbeitenden Gewerbes und alle Betreiber von Anlagen zur Gewinnung und Erzeugung von Gas. Die Auswahl der Berichtspflichten im Rahmen der Erhebung der Elektrizitätswirtschaft erfolgt auf bundesgesetzlicher Grundlage anhand der definierten Abschneidegrenze von 1 MW Nettoleistung der Stromerzeugungsanlage.

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Ihre Meldung können Sie elektronisch übermitteln.

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die Fristen werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen festgelegt und sind je nach Erhebung unterschiedlich.

Bearbeitungsdauer

Die übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) schnellstmöglich geprüft. Bei Bedarf wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.

Verfahrensablauf

Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Landesamt für Statistik zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine Hinweise oder Besonderheiten

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Statistik Niedersachsen