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Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Personen

Nr. 99059002000000

Volltext

Wer als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchte, benötigt ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.03.2016
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport