Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen
Nr. 99004002005000Volltext
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
- Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.
Ansprechpunkt
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Zuständige Stelle
Apothekerkammer Niedersachsen
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511 39099-0
Telefax: 0511 39099-36
E-Mail: info@apothekerkammer-nds.de
Homepage:
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.
Kosten
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Frist
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)
Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie
Contrescarpe 72, 28195 Bremen