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Was erledige ich wo?

Bescheinigung über genehmigte Verwahrstelle für das Grundbuchamt beantragen

Nr. 99142042012000

Volltext

Wenn Sie als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Immobilien für

  • Immobilien-Sondervermögen,
  • inländische Spezial-Alternative Investmentfonds (Spezial-AIF) mit festen Anlagebedingungen und
  • geschlossene Publikums-Alternative Investmentfonds (Publikums-AIF)

erwerben oder veräußern, müssen Sie die zuständige Verwahrstelle in das Grundbuch eintragen lassen beziehungsweise später deren Berechtigung zur Zustimmung zu einer Veräußerung nachweisen.

Um gegenüber dem Grundbuchamt nachweisen zu können, dass die Verwahrstelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt wurde, benötigen Sie eine Grundbuchamtbescheinigung. Diese können Sie bei der BaFin über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) online beantragen.

Verfahrensablauf

Die Grundbuchamtbescheinigung können Sie formlos über das MVP Portal beantragen.

  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf der MVP an.
    • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf der MVP.
  • Geben Sie in Ihrem Antrag den genauen Namen des Investmentvermögens und gegebenenfalls dessen vorherige Namensbezeichnungen sowie das für die Beaufsichtigung zuständige Referat an.
  • Senden Sie den Antrag über das MVP Portal an die BaFin. 
  • Sie erhalten die Bescheinigung als PDF-Datei nach Prüfung über das MVP Portal.

Voraussetzungen

  • Die Verwahrstelle wurde von der BaFin genehmigt.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag
  • bei Vertretung: Vollmacht der antragstellenden KVG

Frist

Die Grundbuchamtbescheinigung muss Ihnen vor Eintragung ins Grundbuch vorliegen.

Rechtsbehelf

Es stehen keine Rechtsbehelfe zur Verfügung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.10.2023
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsgrundlage(n)