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Was erledige ich wo?

Beschäftigung von Personen in Heimarbeit mitteilen

Nr. 99006047261000

Volltext

Unternehmen, die zum ersten Mal Heimarbeit vergeben, müssen vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten geplant sind. Unter Heimarbeit zählen zum Beispiel Produkttests oder Übersetzungstätigkeiten. Grundlage ist das Heimarbeitsgesetz (HAG). Es schützt Menschen, die in der eigenen Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte für Unternehmen oder Zwischenmeister arbeiten. Das Gesetz soll Benachteiligungen gegenüber herkömmlichen Arbeitsplätzen verhindern. Die Schutzvorschriften für Heimarbeitende sind nicht verhandelbar. Individuelle Absprachen, die dagegen verstoßen, sind ungültig. Bei der Entlohnung von Heimarbeit sind Unternehmen an arbeitsrechtliche und tarifliche Vorgaben gebunden.

Verfahrensablauf

Die Heimarbeitsliste können Sie postalisch oder online dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen zusenden.

schriftlicher Ablauf:

  • Sie erstellen eine Anzeige, in der Sie Ihren Unternehmensname, Anschrift, Sitz des Unternehmens und die Art der Beschäftigung angeben.
  • Sie müssen die postalische Anzeige an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen schicken.
  • Nach Eingang der Anzeige überprüft die Behörde Ihre Anzeige.
  • In der Regel sind Sie damit ihrer Anzeigepflicht nachgekommen und es bedarf keiner weiteren Handlungen von Ihnen. Sie erhalten auch keine Empfangsbestätigung
  • Sie werden nur dann kontaktiert, wenn es Rückfragen gibt oder eine Nachbesserung durchgeführt werden muss.

Online Ablauf:

  • Sie melden sich im Online-Dienst an und erstellen damit Ihre Anzeige.
  • Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die An-zeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
  • Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.

Voraussetzungen

  • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Erforderliche Unterlagen

Aufstellung der Tätigkeit gemäß bindender Festsetzung

Frist

Die Anzeige muss vor Vergabe der Heimarbeit bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.03.2023
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Für Hamburg wurde ein Online-Dienst entwickelt. Dieser wird auch bald in Niedersachsen verfügbar sein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)