Berufsanerkennung Beratung im Netzwerk-IQ
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Beratungsstellen des Netzwerks IQ unterstützen Sie im Anerkennungsverfahren. Anerkennungsverfahren sind oft sehr kompliziert. Manches ist für Menschen aus dem Ausland auch nur schwer zu verstehen, da sich die Berufsausbildungen des Heimatlands sehr von den deutschen Berufsausbildungen unterscheiden. Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen, sollten Sie deshalb die kostenlose Beratung der Beratungsstellen für Anerkennungsverfahren in Anspruch nehmen.
Zu diesen Fragen erhalten Sie Beratung:
- Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?
- Wo kann ich den Antrag auf Anerkennung stellen?
- Welche Dokumente muss ich in welcher Form einreichen?
- Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
- Gibt es für mich Alternativen zur Anerkennung?
- Was kann ich tun, wenn ich keine oder eine teilweise Anerkennung erhalte?
Die Beratung erfolgt vor Ort. Vereinbaren Sie für ein Beratungsgespräch mit der Beratungsstelle einen Termin. Sie können den Termin telefonisch oder über E-Mail vereinbaren. Die Beratungsstelle informiert Sie dann auch über die Dokumente, die Sie mitbringen müssen.
Ansprechpunkt
RKW Nord GmbH
Günther-Wagner-Allee 17
30177 Hannover
Tel.: 0511 / 33803-29
Fax: 0511 / 33803-38
E-Mail: info@rkw-nord.de
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Zeugnisse mit Fächer-und Notenübersicht
- Arbeitsnachweise, falls vorhanden (z. B. Arbeitszeugnis oder Arbeitsbuch)
- Ausweis (z. B. Personalausweis, Identitätskarte) oder Aufenthaltstitel
- Falls Sie schon einmal ein Anerkennungsverfahren beantragt haben: Briefe und Bescheide die sie von den zuständigen Behörden bereits erhalten haben.
- Dokumente in deutscher Übersetzung, falls Sie diese bereits haben
Hinweise (Besonderheiten)
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport