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Was erledige ich wo?

Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

Nr. 99013048068000

Volltext

Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

  • Klassenfahrten
  • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

Ansprechpunkt

Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.03.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber