Ausnahmegenehmigung für Wasserschutzgebiet im Landkreis Aurich Erteilung
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Volltext
Für die Einzugsgebiete von Wasserwerken werden Schutzgebiete ausgewiesen, um bestimmte Handlungen zur Sicherung der Trinkwassergewinnung unter besondere behördliche Überwachung zu stellen.
Nach genauer Erkundung der Grundwassersituation erfolgt in einem öffentlichen Verfahren die grundstücksgenaue Ausweisung eines Wasserschutzgebietes. In diesem Gebiet sind danach bestimmte Handlungen, wie z. B. die Lagerung wassergefährdender Stoffe oder der Abbau von Boden, nur nach besonderer Prüfung zulässig oder auch verboten. Die genauen Regelungen sind in der örtlichen Wasserschutzgebietsverordnung festgelegt.
Die Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) regelt vor allem land- und forstwirtschaftliche Nutzungen in ausgewiesenen und künftigen Wasserschutzgebieten.
Ausgewiesene Wasserschutzgebiete gibt es im Bereich der zuständigen Stelle für die Wasserwerke Aurich-Egels, Baltrum, Hage, Juist, Marienhafe-Siegelsum und Norderney. In den kommenden Jahren werden die Wasserschutzgebiete für die Wasserwerke Hage und Siegelsum neu festgelegt.
Zudem befindet sich ein großer Teil des östlichen Stadtgebietes von Aurich im Wassereinzugsgebiet und künftigen Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Harlingerland. Das künftige Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Tergast berührt weite Teile der Gemeinden Ihlow und Großefehn.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verordnungen für bestimmte Wasserschutzgebiete
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landkreis Aurich