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Auskunft zu den im Rahmen von § 8a Absatz 2 und 3 und § 8c Absatz 4 BSIG erhaltenen Informationen zu Anbietern kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste Bewilligung

Nr. 99118023017000

Rechtsgrundlage

§ 8e Abs. 1 BSIG