Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung elektronisch nachverfolgen
Nr. 99122015023000Volltext
Für Waren, die Sie in das Zollgebiet der Union verbracht haben, müssen Sie spätestens zum Zeitpunkt der Gestellung eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung abgeben. Das geschieht über das ATLAS-Teilfachverfahren Summarische Anmeldung (SumA) bei den Zollstellen. Die SumA wird an allen See- und Flughafenzollstellen sowie an Binnen- und Grenzzollstellen eingesetzt.
Mit der Internet-Statusauskunft (ISA) können Sie Informationen über Ihre SumA-Vorgänge online abrufen und den Bearbeitungsstand der einzelnen Positionen prüfen. Darüber hinaus können Sie die Daten in strukturierter Form ausgeben lassen und in Ihrem System weiter verarbeiten.
Für die Nutzung der ISA stellen Sie bei Ihrem zuständigen Zollamt einen formlosen Antrag und benennen eine verantwortliche Person. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit Ihrer EU-weiten Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) identifizieren. Die verantwortliche Person wird von der Zollstelle für Ihre EORI-Nummer als Administrator angelegt und kann somit über die ISA-Teilnehmerverwaltung weitere Zugänge mit eigenem Passwort zu Ihrer EORI-Nummer einrichten.
Verfahrensablauf
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie die Internet-Statusauskunft (ISA) auf und melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.
- Sollten Sie noch nicht registriert sein, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Zollamt. Dort können Sie sich mit einem formlosen Antrag zur Teilnahme an der Internet-Statusauskunft anmelden. Sie erhalten anschließend von Ihrem Zollamt einen Benutzernamen und ein Passwort.
- Im Anschluss können Sie zu Ihrer EORI-Nummer die SumA-Daten aller Zollstellen einsehen, unabhängig davon, wo Sie sich registriert haben.
Voraussetzungen
Sie können die SumA-Auskunft nur dann nutzen, wenn Sie auch Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung über ATLAS-SumA abgeben.
Erforderliche Unterlagen
Es ist eine Registrierung gemäß Artikel 9 Zollkodex der Union erforderlich. Im Rahmen dieser erfolgt die Vergabe der EORI-Nummer.
Kosten
Keine
Frist
Es besteht keine Frist für die Beantragung des Zugangs zur Internet-Statusauskunft.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb weniger Tage
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Finanzen