An einem beruflichen Gymnasium anmelden
Nr. 99088019034000Volltext
Sie können die Aufnahmen an einem Beruflichen Gymnasium beantragen. Das Berufliche Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und befindet sich an einer berufsbildenden Schule (BBS). An den beruflichen Gymnasien kann die allgemeine Hochschulreife mit einem berufsorientierten Schwerpunkt in den Fachrichtungen Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales erworben werden. Diese Fachrichtungen und Schwerpunkte untergliedern sich wie folgt:
- Fachrichtung Wirtschaft,
- Technik mit den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik, Mechatronik, Informationstechnik und Gestaltungs- und Medientechnik
- Gesundheit und Soziales mit den Schwerpunkten Agrarwirtschaft, Ökotrophologie, Gesundheit-Pflege und Sozialpädagogik.
Die gymnasiale Oberstufe am Beruflichen Gymnasium gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und eine zweijährigen Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13).
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihren Antrag bei der jeweiligen Schule mit einem Beruflichen Gymnasium ein. Die Bewerbungszeiträume liegen in der Regel im Februar. Die Schule prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.
Ansprechpunkt
Die Schule, an der die Anmeldung erfolgen soll
Voraussetzungen
Sie müssen einen Erweiterten Sekundarabschluss I oder einen gleichwertigen Bildungsstand haben.
Eine Aufnahme in die Qualifizierungsphase ohne Besuch der Einführungsphase ist nur dann möglich, wenn sie in einer berufsbildenden Schule der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife erworben und im Sekundarbereich l ab dem 6. Schuljahrgang durchgehend eine zweite Fremdsprache erlernt haben
Erforderliche Unterlagen
- beglaubigte Zeugniskopien
- Identitätsnachweis
- von der Schule bereitgestellte Anmeldeformulare in ausgefüllter Form
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Frist
Fristen und Anmeldetermine werden von den jeweiligen Schulen für die einzelnen Schulformen gesetzt.
Eine Aufnahme wird vor Beginn des Schuljahres mitgeteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Anmeldeformulare werden Ihnen von der jeweiligen Schule bereitgestellt.
Rechtsbehelf
Verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren
Fachliche Freigabe
Niedersächsisches Kultusministerium