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Was erledige ich wo?

Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Volltext

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.11.2010
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben