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Was erledige ich wo?

Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Nr. 99012072006000, 99012072006001

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Landesredaktion / Fimportal

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten brauchen sie eine gültige Baugenehmigung. 

Teaser

Wenn Sie ein Gebäude ändern möchten, brauchen Sie eine gültige Baugenehmigung.

Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen.
  • Grundsätzlich müssen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur oder eine Architektin oder einen Architekt - beauftragen.

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

  • 0 — 12 Woche(n)
  • 0 — 12 Woche(n)

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das »Mein Unternehmenskonto« benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 10,00 EUR, höchstens 100000,00 EUR. (Vorkasse: nein)