Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
Nr. 99012072006000, 99012072006001Urheber
Landesredaktion / Fimportal
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Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten brauchen sie eine gültige Baugenehmigung.
Teaser
Wenn Sie ein Gebäude ändern möchten, brauchen Sie eine gültige Baugenehmigung.
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
- Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
- Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen.
- Grundsätzlich müssen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur oder eine Architektin oder einen Architekt - beauftragen.
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
- 0 — 12 Woche(n)
- 0 — 12 Woche(n)
Verfahrensablauf
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das »Mein Unternehmenskonto« benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
Kosten
- Gebühr: Mindestens 10,00 EUR, höchstens 100000,00 EUR. (Vorkasse: nein)