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Belm: Osterfeuer bis zum 25. März anzeigen

Am 31. März und 01. April wird in diesem Jahr Ostern gefeiert. Traditionell werden dann vielerorts auch wieder Osterfeuer abgebrannt. Der Fachbereich Bürgerdienste der Gemeinde Belm weist darauf hin, dass diese Brauchtumsfeuer angezeigt werden müssen. 

Osterfeuer sind in Belm nur am Ostersonntag und Ostermontag in der Zeit von 14 bis 23 Uhr erlaubt. Angegeben werden müssen bei der Anzeige der Ort mit genauer Anschrift, die ungefähre Größe des Osterfeuers sowie ein verantwortlicher Ansprechpartner. Als Brennmaterial darf ausschließlich Gehölz- und Strauchschnitt verwendet werden. Die Größe des Osterfeuers darf 25 Kubikmeter nicht überschreiten. Zur Entzündung dürfen keine Brandbeschleuniger wie etwa Benzin eingesetzt werden.
Werden bei den Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen. Zum Schutz von Kleintieren, die sich in die Feuerstellen eingenistet haben können, muss das Holz kurz vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden.
Osterfeuer können ab sofort bis 25.3. per Online-Formular im Internet der Gemeinde Belm unter www.belm.de/osterfeuer sowie schriftlich beim Fachbereich II Bürgerdienste im Rathaus, Marktring 13, 49191 Belm, oder per Email an ordnungsamt@belm.de, angemeldet werden.

07.02.2024