Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Nr. 99012070006001Leistungsbeschreibung
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen)
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen)
- Antrag auf Teilbaugenehmigung gemäß § 70 NBauO - (Niedersachsen)
- Antrag auf Baugenehmigung - (Niedersachsen)
- Antrag auf Zulassung bzw. Erteilung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung innerhalb eines Genehmigungsverfahrens - (Niedersachsen)
- Antrag auf Zulassung bzw. Erteilung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung - (Niedersachsen)
- Nachtrag zum Bauantrag - (Niedersachsen)
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung bzw. der Teilbaugenehmigung (§ 71 NBauO) - (Niedersachsen)
- Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)
- Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung