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Datum: 27.01.2025

»Es gibt keine zwingenden Gründe, den Naturschutz außer Kraft zu setzen«

…. „aber viele Gründe, das Projekt „A33-Nord“ endgültig aufzugeben“ - Ein Positionspapier der Gemeinden Belm und Wallenhorst und des Umweltforums Osnabrücker Land
Stoppt A33-Nord © Stoppt-A33-Nord-Initiative Icker

Der geplante Weiterbau der A 33 von Belm nach Wallenhorst soll durch ein „Natura-2000-Schutzgebiet“ führen, weshalb das Vorhaben gemäß Bundesnaturschutzgesetz nur zugelassen werden kann, wenn es „aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist“ und wenn „zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle (…) zu erreichen, nicht gegeben sind“. Die Anerkennung „zwingender Gründe“ setzt eine Stellungnahme der EU-Kommission voraus - die es bislang noch nicht gibt!

Nicht der vieltitulierte „Bürokratie-Irrsinn“ hat den jahrelangen Stillstand des Verfahrens bewirkt, sondern die fehlende Einsicht des Planungsträgers. Denn es gibt diese „zwingenden Gründe“ nicht, den Natur- und Landschaftsschutz entlang der Trasse außer Kraft zu setzen. Dazu dürfen nur solche in Betracht gezogen werden, die den Hauptzweck des Vorhabens betreffen. Und die dabei oft herangeführte Entlastung der Stadt Osnabrück vom Durchgangsverkehr nach Abstufung der B 68 erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Mit mehr zusätzlichem Verkehr würden auch die CO2-Emissionen zunehmen – im Vergleich zum Projekt im BVWP 2030 (7.300 t/a) auf mehr als das Doppelte. Das wäre mit dem Klimaschutzgesetz des Bundes überhaupt nicht nicht vereinbar.

Für die Einstufung des Vorhabens in den Vordringlichen Bedarf war allein die gesamtwirtschaftliche Bewertung maßgeblich. Allerdings sind die Investitionskosten von ursprünglich 87 Mio. Euro (Stand 2014) auf mittlerweile 203 Mio. Euro angestiegen. Das Nutzen- Kosten-Verhältnis ist damit deutlich gesunken. Nimmt man die Kosten für die erhöhten CO2-Emissionen hinzu, wird das Nutzen- Kosten-Verhältnis noch ungünstiger. Dennoch hält die Niedersächsische Landesbehörde weiterhin daran fest, die „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ mit dem vormals günstigen Nutzen-Kosten-Verhältnis des Vorhabens und seiner Einstufung in den Vordringlichen Bedarf zu rechtfertigen.

Eine „zumutbare Alternative“ zum Weiterbau der A33-Nord ist immer noch die A30 im Süden von Osnabrück - auch ohne den geplanten Ausbau auf sechs Fahrstreifen!

Wir halten daher weiter an unserem Vorschlag fest, im Vorgriff auf den geplanten Ausbau der A 30 die Kapazität dieses Autobahnabschnittes kurzfristig durch Maßnahmen der temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) einschließlich Ausstattung mit Wechselverkehrszeichen, Nothaltebuchten und Videobeobachtung zu erhöhen. Hohe Kosten einer baulichen Erweiterung dieses Autobahnabschnittes und schwerwiegende Eingriffe in die Siedlungs- und Landschaftsstruktur im Süden von Osnabrück könnten dadurch bis auf Weiteres vermieden werden.

Das ausführliche Positionspapier der Gemeinden Belm und Wallenhorst, Prof. Deiters und dem Umweltforum Osnabrücker Land gibt es hier zum Herunterladen: