Schiedspersonen
Tätigkeitsfelder einer Schiedspersonen
Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind zuständig für den friedlichen Ausgleich von Interessen sowie für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts bzw. auf anderen zivilrechtlichen Gebieten. Daneben ist das Schiedsamt zuständig für Delikte, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sind (Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Sachbeschädigung und weitere). Auskunft geben neben dem Ordnungsamt der Gemeinde Belm (Herr Kuhlmann) die örtliche Polizeidienststelle und das Amtsgericht Osnabrück.
In ihrer Eigenschaft als Schiedspersonen entscheiden diese nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, d.h. einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien. Aus diesem Vertrag kann ggf. unmittelbar vollstreckt werden.
Nach modernem Sprachgebrauch sind Schiedspersonen Fachleute für Mediation.
In den preußischen Gebieten Deutschland gibt es Schiedsämter seit 1827; Vorbild war England, wo es diese Form der Rechtsprechung seit dem 14. Jahrhundert gibt.
(Quelle: (c) www.wikipedia.org)
Allgemeine Informationen zum Amt und den Tätigkeitsbereichen der Schiedspersonen finden Sie im Internet unter:
www.schiedsamt.de beim Bund Deutscher Schiedspersonen
www.bds-niedersachsen.com/ beim Landesverband Niedersachsen der Schiedspersonen
Schiedsmänner und Schiedsfrauen sind zuständig für den friedlichen Ausgleich von Interessen sowie für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts bzw. auf anderen zivilrechtlichen Gebieten. Daneben ist das Schiedsamt zuständig für Delikte, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sind (Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Sachbeschädigung und weitere). Auskunft geben neben dem Ordnungsamt der Gemeinde Belm (Herr Kuhlmann) die örtliche Polizeidienststelle und das Amtsgericht Osnabrück.
In ihrer Eigenschaft als Schiedspersonen entscheiden diese nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, d.h. einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien. Aus diesem Vertrag kann ggf. unmittelbar vollstreckt werden.
Nach modernem Sprachgebrauch sind Schiedspersonen Fachleute für Mediation.
In den preußischen Gebieten Deutschland gibt es Schiedsämter seit 1827; Vorbild war England, wo es diese Form der Rechtsprechung seit dem 14. Jahrhundert gibt.
(Quelle: (c) www.wikipedia.org)
Allgemeine Informationen zum Amt und den Tätigkeitsbereichen der Schiedspersonen finden Sie im Internet unter:
www.schiedsamt.de beim Bund Deutscher Schiedspersonen
www.bds-niedersachsen.com/ beim Landesverband Niedersachsen der Schiedspersonen















