Vorsicht Anzeigenhai
Werbung und gutes Marketing ist für jede Branche, ob Handel, Handwerk oder Dienstleistung, ein wichtiges Instrument, um sich auf dem Markt gegenüber der Konkurrenz zu positionieren. Das wissen natürlich auch die Firmen, die anzeigenfinanzierte Publikationen herausgeben. Leider arbeiten manche Firmen nicht immer mit seriösen Mitteln, um Aufträge von Belmer Firmen zu bekommen. Auf dieser Seite möchte die Gemeinde ein paar Tipps und Hinweise geben, wie Sie sich vor "Anzeigenhaien" schützen!
Wie gehen "Anzeigenhaie" vor?
Die Masche, und worauf man unbedingt achten sollte.
Immer wieder werden Belmer Unternehmer von sogenannten "Anzeigenhaien" heimgesucht, die ihnen eine teure Werbeanzeige in einer, meist deutschlandweit zu verteilenden Zeitschrift oder Zeitung aufschwatzen wollen. Häufig wird dabei auf eine jüngst erschienene Broschüre in der Gemeinde Belm, z.B. Neubürgerbroschüre, Ortsplan o.ä., Bezug genommen.
Bezeichnend ist, dass der erste Kontakt in der Regel telefonisch erfolgt. Hierbei wird häufig der Name der Gemeinde genannt und es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Veröffentlichung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Belm handelt. Anschließend erhalten die Unternehmer ein Fax, auf denen ihre Werbeanzeige bereits eingedruckt ist. Diese Anzeige ist sehr wahrscheinlich identisch mit einer Originalanzeige des Unternehmens aus einer anderen Publikation (aktuelles Anzeigenblatt aus Belm, Neubürgerbroschüre o.ä.). Es ist davon auszugehen, dass der "Anzeigenhai" diese Werbeanzeige aus einer der anderen Veröffentlichung herauskopiert hat.
Neuerdings wird diesem Fax noch ein anderes Fax vorausgeschickt, auf dem der Unternehmer "Gemäß den Bestimmungen des Fernmeldeabsatzgesetzes/UWG" (gemeint ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) bestätigen soll, dass der Verlag ihm das Anzeigen-Fax überhaupt zusenden darf. Damit suggeriert der "Anzeigenhai" seinem Opfer zusätzlich "Wir handeln nach Recht und Gesetz".
Das spätere Fax mit der einkopierten Anzeigenvorlage des Unternehmers trägt heute nicht mehr wie früher den Titel "Anzeigenauftrag", sondern "Angebot zum Abschluss eines Anzeigenauftrages", daher ist ein unmittelbarer Betrugsvorwurf scheinbar nicht gegeben. Es ist schließlich nicht verboten, Angebote zu machen. Auf dem Fax wird dann auch die Gemeinde Belm als Partner/Herausgeber etc. namentlich nicht mehr erwähnt. Im Gegenteil. Kleingedruckt findet sich der Passus "ohne öffentlichen Auftrag", "unabhängig von Behörden" usw.
Das "Angebot" enthält dann sicherlich auch eine Menge mehr "Kleingedrucktes", das auf einem Fax nicht immer sonderlich gut zu lesen ist. Aber gerade dieses Kleingedruckte gilt es ganz besonders genau zu lesen. Oft ergibt sich nämlich hieraus, dass ein vermeintlich einzelner Anzeigenauftrag mit einer Anzeigenserie und kostenpflichtigen Mehrfachschaltungen verbunden ist. Zudem verlängert sich der Vertrag, wenn nicht fristgereht von Seiten des Unternehmers gekündigt wird. So kann eine ohnehin schon teuer bezahlte Anzeige noch ganz erheblich teurer werden.
Hier ein aktuelles Rechenbeispiel aus einem realen "Angebot", das Belmer Unternehmer Ende April 2008 erhalten haben:
Laut Angebot/Vertrag wurden "2 Anzeigenfelder" á 4 x 6 cm (ca. Größe einer Visitenkarte) zu je 300,00 Euro zzgl. Farbpauschale, Satzkosten, Versandpauschale und Mehrwertsteuer. Als "Sonderrabatt" ab 2 Anzeigenfelder gab es die Anzeige 5 % günstiger, also "nur" 285,00 statt 300,00 Euro.
Die Rechnung ergibt demnach (in der Reihenfolge der vorgenannten Aufschläge): 285 + 150 + 200 + 35 = 670,- + 19% MwSt = 797,30 Euro - Zur Erinnerung: Für eine Anzeige in der Größe einer Visitenkarte! Da ja zwei Anzeigenfelder vorgeschlagen wurden, beträgt die gesamte Auftragssumme übrigens nun 797,30 x 2 = 1594,60 Euro
Ein Anzeigenpreis ist immer auch abhängig von der verteilten Auflage, also der Reichweite Ihrer Werbeanzeige.
Im vorliegenden Fall wird die Auflage - Postwurfsendung im PLZ-Gebiet 4 durch Deutsche Post!!! - mit "mind." 4000 angegeben. Zum Vergleich: Belm hat insgesamt etwa 6000 Haushalte, d.h. wenn ihre 1594,60 Euro teuren zwei Anzeigen nur in Belm verteilt werden würde, würde nicht einmal jeder Haushalt erreicht!!!
Und weiter .... (Achtung Kleingedrucktes!!!) : "Das Vertragsverhältnis beinhaltet vier kostenpflichtige Auflagen. ... Für jede Auflage entsteht der Anzeigenpreis neu". D.h. der Preis für Ihre beiden "Visitenkarten" in "mind." 4000er Auflage kostet nicht mehr 1594,60 Euro brutto, sondern für vierfaches Erscheinen 1594,60 x 4 = 6378,40 Euro.
Das steht übrigens ebenfalls im Kleingedruckten: "Der Auftrag kann nach Erteilung für den laufenden Veröffentlichungszeitraum nicht gekündigt werden". - Im Klartext: die 6378 Euro fallen auf jeden Fall an!!
Rechtlicher Hinweis: Die Anzeigenakquise nach vorliegendem Muster ist geschickt aufgebaut, und so generell nicht verboten oder rechtswidrig. Wir werden auf den Seiten der Gemeinde Belm daher keine uns bekannten Namen von Verlagen nennen, die in der vorgenannten Form versuchen, Anzeigenaufträge zu erlangen. Wir wollen aber den Belmer Unternehmern als potenzielle Anzeigenkunden Tipps geben, worauf man achten sollte und wie solche Offerten zu bewerten sind. Ob ein Auftrag zustande kommt, liegt alleine im Ermessen des Unternehmers.
Sollten Unklarheiten oder Unsicherheiten bestehen: Dirk Meyer, bei der Gemeindeverwaltung zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und damit i.d.R. über Gemeindeautorisierte Werbepublikationen informiert, hilft gerne weiter (Tel. 05406 505-22, Fax: 05406 505-39, Mail: presse@belm.de).
Interessante Tipps, wie mit "Anzeigenhaien" umzugehen ist, hat auch die Verbraucherzentrale Hamburg:
http://www.vzhh.de/recht/30685/kontoverbot-fuer-anzeigenhaie.aspx
Schauen Sie zu diesem Thema auch auf diese Seiten:
Ganz engagiert im Kampf gegen "Anzeigenhaie" ist auch der "Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V.", der als Interessenvertretung gegen dubiose Anzeigenverlage vorgeht:
Das aktuelle Merkblatt des Vereins zu "Anzeigenhaien" gibt es hier zum Download:
Und es klappt offenbar immer wieder:
Es sind immer wieder die gleichen Verlage, die mit überteuerten Anzeigen ehrliche Unternehmer übers Ohr hauen. Lesen Sie den Artikel aus der neuen Osnabrücker Zeitung vom 30. März 2010 und achten Sie auf die kleinen Details: die versprochene Auflage beträgt im genannten Beispiel 700 Exemplare!!! Die Gemeinde Belm hat alleine etwa rund 6000 Haushalte. Die teure Anzeige für 700 Haushalte hätten also gerade einmal für den Ortsteil Haltern gereicht.
Neue Osnabrücker Zeitung vom 13.11.2012:
Und ein weiterer interessanter Zeitungsbericht aus der Rhein-Zeitung für Idar-Oberstein:
Wie gehen "Anzeigenhaie" vor?
Die Masche, und worauf man unbedingt achten sollte.
Immer wieder werden Belmer Unternehmer von sogenannten "Anzeigenhaien" heimgesucht, die ihnen eine teure Werbeanzeige in einer, meist deutschlandweit zu verteilenden Zeitschrift oder Zeitung aufschwatzen wollen. Häufig wird dabei auf eine jüngst erschienene Broschüre in der Gemeinde Belm, z.B. Neubürgerbroschüre, Ortsplan o.ä., Bezug genommen.
Bezeichnend ist, dass der erste Kontakt in der Regel telefonisch erfolgt. Hierbei wird häufig der Name der Gemeinde genannt und es wird suggeriert, dass es sich um eine offizielle Veröffentlichung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Belm handelt. Anschließend erhalten die Unternehmer ein Fax, auf denen ihre Werbeanzeige bereits eingedruckt ist. Diese Anzeige ist sehr wahrscheinlich identisch mit einer Originalanzeige des Unternehmens aus einer anderen Publikation (aktuelles Anzeigenblatt aus Belm, Neubürgerbroschüre o.ä.). Es ist davon auszugehen, dass der "Anzeigenhai" diese Werbeanzeige aus einer der anderen Veröffentlichung herauskopiert hat.
Neuerdings wird diesem Fax noch ein anderes Fax vorausgeschickt, auf dem der Unternehmer "Gemäß den Bestimmungen des Fernmeldeabsatzgesetzes/UWG" (gemeint ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) bestätigen soll, dass der Verlag ihm das Anzeigen-Fax überhaupt zusenden darf. Damit suggeriert der "Anzeigenhai" seinem Opfer zusätzlich "Wir handeln nach Recht und Gesetz".
Das spätere Fax mit der einkopierten Anzeigenvorlage des Unternehmers trägt heute nicht mehr wie früher den Titel "Anzeigenauftrag", sondern "Angebot zum Abschluss eines Anzeigenauftrages", daher ist ein unmittelbarer Betrugsvorwurf scheinbar nicht gegeben. Es ist schließlich nicht verboten, Angebote zu machen. Auf dem Fax wird dann auch die Gemeinde Belm als Partner/Herausgeber etc. namentlich nicht mehr erwähnt. Im Gegenteil. Kleingedruckt findet sich der Passus "ohne öffentlichen Auftrag", "unabhängig von Behörden" usw.
Das "Angebot" enthält dann sicherlich auch eine Menge mehr "Kleingedrucktes", das auf einem Fax nicht immer sonderlich gut zu lesen ist. Aber gerade dieses Kleingedruckte gilt es ganz besonders genau zu lesen. Oft ergibt sich nämlich hieraus, dass ein vermeintlich einzelner Anzeigenauftrag mit einer Anzeigenserie und kostenpflichtigen Mehrfachschaltungen verbunden ist. Zudem verlängert sich der Vertrag, wenn nicht fristgereht von Seiten des Unternehmers gekündigt wird. So kann eine ohnehin schon teuer bezahlte Anzeige noch ganz erheblich teurer werden.
Hier ein aktuelles Rechenbeispiel aus einem realen "Angebot", das Belmer Unternehmer Ende April 2008 erhalten haben:
Laut Angebot/Vertrag wurden "2 Anzeigenfelder" á 4 x 6 cm (ca. Größe einer Visitenkarte) zu je 300,00 Euro zzgl. Farbpauschale, Satzkosten, Versandpauschale und Mehrwertsteuer. Als "Sonderrabatt" ab 2 Anzeigenfelder gab es die Anzeige 5 % günstiger, also "nur" 285,00 statt 300,00 Euro.
Die Rechnung ergibt demnach (in der Reihenfolge der vorgenannten Aufschläge): 285 + 150 + 200 + 35 = 670,- + 19% MwSt = 797,30 Euro - Zur Erinnerung: Für eine Anzeige in der Größe einer Visitenkarte! Da ja zwei Anzeigenfelder vorgeschlagen wurden, beträgt die gesamte Auftragssumme übrigens nun 797,30 x 2 = 1594,60 Euro
Ein Anzeigenpreis ist immer auch abhängig von der verteilten Auflage, also der Reichweite Ihrer Werbeanzeige.
Im vorliegenden Fall wird die Auflage - Postwurfsendung im PLZ-Gebiet 4 durch Deutsche Post!!! - mit "mind." 4000 angegeben. Zum Vergleich: Belm hat insgesamt etwa 6000 Haushalte, d.h. wenn ihre 1594,60 Euro teuren zwei Anzeigen nur in Belm verteilt werden würde, würde nicht einmal jeder Haushalt erreicht!!!
Und weiter .... (Achtung Kleingedrucktes!!!) : "Das Vertragsverhältnis beinhaltet vier kostenpflichtige Auflagen. ... Für jede Auflage entsteht der Anzeigenpreis neu". D.h. der Preis für Ihre beiden "Visitenkarten" in "mind." 4000er Auflage kostet nicht mehr 1594,60 Euro brutto, sondern für vierfaches Erscheinen 1594,60 x 4 = 6378,40 Euro.
Das steht übrigens ebenfalls im Kleingedruckten: "Der Auftrag kann nach Erteilung für den laufenden Veröffentlichungszeitraum nicht gekündigt werden". - Im Klartext: die 6378 Euro fallen auf jeden Fall an!!
Rechtlicher Hinweis: Die Anzeigenakquise nach vorliegendem Muster ist geschickt aufgebaut, und so generell nicht verboten oder rechtswidrig. Wir werden auf den Seiten der Gemeinde Belm daher keine uns bekannten Namen von Verlagen nennen, die in der vorgenannten Form versuchen, Anzeigenaufträge zu erlangen. Wir wollen aber den Belmer Unternehmern als potenzielle Anzeigenkunden Tipps geben, worauf man achten sollte und wie solche Offerten zu bewerten sind. Ob ein Auftrag zustande kommt, liegt alleine im Ermessen des Unternehmers.
Sollten Unklarheiten oder Unsicherheiten bestehen: Dirk Meyer, bei der Gemeindeverwaltung zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und damit i.d.R. über Gemeindeautorisierte Werbepublikationen informiert, hilft gerne weiter (Tel. 05406 505-22, Fax: 05406 505-39, Mail: presse@belm.de).
Interessante Tipps, wie mit "Anzeigenhaien" umzugehen ist, hat auch die Verbraucherzentrale Hamburg:
http://www.vzhh.de/recht/30685/kontoverbot-fuer-anzeigenhaie.aspx
Schauen Sie zu diesem Thema auch auf diese Seiten:
Ganz engagiert im Kampf gegen "Anzeigenhaie" ist auch der "Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V.", der als Interessenvertretung gegen dubiose Anzeigenverlage vorgeht:
Das aktuelle Merkblatt des Vereins zu "Anzeigenhaien" gibt es hier zum Download:
Und es klappt offenbar immer wieder:
Es sind immer wieder die gleichen Verlage, die mit überteuerten Anzeigen ehrliche Unternehmer übers Ohr hauen. Lesen Sie den Artikel aus der neuen Osnabrücker Zeitung vom 30. März 2010 und achten Sie auf die kleinen Details: die versprochene Auflage beträgt im genannten Beispiel 700 Exemplare!!! Die Gemeinde Belm hat alleine etwa rund 6000 Haushalte. Die teure Anzeige für 700 Haushalte hätten also gerade einmal für den Ortsteil Haltern gereicht.
Neue Osnabrücker Zeitung vom 13.11.2012:
Und ein weiterer interessanter Zeitungsbericht aus der Rhein-Zeitung für Idar-Oberstein:













