Wahlen
Wahl zum 18. Deutschen Bundestag
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden
in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen
nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)
in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen
nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).
Danach findet eine Neuwahl frühestens sechsundvierzig und spätestens achtundvierzig Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Die Wahlperiode des 17. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 2009 begonnen. Frühester Termin für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag wäre - sofern es nicht zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages kommt - somit Mittwoch, der 28. August 2013, der späteste Termin Sonntag, der 27. Oktober 2013.
Etwa ein Dreivierteljahr vor der Wahl legt der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung innerhalb der oben genannten Zeitspanne den Tag der Bundestagswahl fest. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Da grundsätzlich die Termine für Bundestagswahlen nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren sollen, wird der Wahltag wahrscheinlich nicht vor Sonntag, dem 8. September 2013 liegen.
Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für die kommende Bundestagswahl grundsätzlich seit dem 28. März 2012. Die Wahlen für die Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, also somit ab dem 28. Juni 2012 (§ 21 Absatz 3 Satz 3 Bundeswahlgesetz).
Links zu weiteren Informationen:
Hier finden Sie Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2013
Termine und Fristen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag
Übersicht über die künftigen Wahltermine - Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtage und Kommunalvertretungen
(Quelle: ©2012/2013 Der Bundeswahlleiter)
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