Gemeinde Belm

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Gemeinde Belm

Marktring 13
49191 Belm

Telefon: 05406 505-0
Telefax: 05406 505-39

info@belm.de


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Wetter

Soziale Netzwerke

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Übersicht: Jeweils nächste Termine

Sitzungstermine

[27.05.2013 17:00 Uhr]Schul- und Kulturausschuss
[28.05.2013 18:00 Uhr]Umwelt- und Betriebsausschuss
[30.05.2013 17:30 Uhr]Bauausschuss
[04.06.2013 17:00 Uhr]Finanzausschuss
[12.06.2013 19:00 Uhr]Gemeinderat

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Veranstaltungen

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nächste Termine

[20.05.2013 10:30 Uhr - 18:00 Uhr]Deutscher Mühlentag
[22.05.2013 15:00 Uhr - 17:00 Uhr]Kleiderannahme DRK Belm
[22.05.2013 16:00 Uhr - 17:30 Uhr]Vortrag "Murcks mit der Milch"
[23.05.2013 Uhr]Kleiderausgabe DRK Belm
[26.05.2013 14:00 Uhr]Große Wanderung

Solardachkataster für Belm
DasÖrtliche - Die Auskunft für Ihren Ort DasÖrtliche - Die Auskunft für Ihren Ort

aktuelle Informationen

Neubau Kreisverkehr Haster Straße - Power Weg
Am Montag, 13. Mai, haben die Bauarbeiten für den neuen...
„Viele Spielgeräte nicht mehr zeitgemäß“ - Belmer Ordnungs- und Sozialausschuss besichtigt Belmer Spielplätze
„Junge Familien, deren Kinder auch mal auf schönen Spielplätzen spielen...
Jede Menge Action mit vielen Bällen - Die Gesunde Stunde in der Grundschule Powe
Bei strahlendem Sonnenschein trafen sich Eltern und Kinder der Grundschule...
Keine Fahrzeugzulassung an Pfingstsamstag
Der Landkreis Osnabrück teilt mit, dass seine Kfz-Zulassungsstelle am Samstag...
„Murks mit der Milch“ - Vortragsveranstaltung des Belmer Seniorenbeirates
Frostschutzmittel im Wein, Dioxin im Ei, Gammelfleisch und Rinderwahn –...




Flashticker

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    •  > Nds. Gaststättengesetz


Nds. Gaststättengesetz

Veranstaltungen vier Wochen vorher im Rathaus anmelden
Informationen zum neuen Gaststättengesetz – auch Vereine als Veranstalter betroffen

Mit Jahresbeginn 2012 ist in Niedersachsen ein neues Gaststättengesetz in Kraft getreten. Die Inhalte des neuen Gesetzes betreffen nicht nur gewerbliche und professionelle Gaststättenbetreiber, sondern auch Vereine als Veranstalter zum Beispiel von Sportturnieren oder allgemeinen Festen.

Nds Gaststättengesetz
Nach dem Gaststättengesetz müssen Veranstaltungen, bei denen gewerbsmäßig Alkohol ausgeschenkt wird und/oder zubereitete Speisen angeboten werden, spätestens vier Wochen vorher bei der Gemeinde Belm angemeldet werden. Wesentliche Änderung des Gesetzes ist der Übergang vom bislang „erlaubnispflichtigen“ zum nunmehr lediglich „anzeigepflichtigen“ Gewerbe. Das gilt jedoch auch, wenn der Betrieb nur für kurze Zeit geführt wird, wie Tages- oder Wochenendveranstaltungen in Form von etwa Vereins- oder Straßenfesten. Bei Festen mit mehreren verschiedenen Verkaufsständen für Speisen oder Getränke muss jeder Gewerbetreibende eine Anzeige nach dem Gaststättengesetz abgeben.

Bei einer anzeigepflichtigen Veranstaltung mit Alkoholausschank muss der verantwortliche Veranstalter oder Gewerbetreibende außerdem bei Gemeinde Belm ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Diese können im Bürgerbüro beantragt werden.
Zur Überwachung der Lebensmittelhygiene und des Jugendschutzes wird die angezeigte Veranstaltung von der Gemeinde Belm an den zuständigen Fachdienst beim Landkreis Osnabrück gemeldet. Außerdem informiert werden das Hauptzollamt Osnabrück zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie das Finanzamt Osnabrück.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Belm erteilt gerne nähere Informationen zum Niedersächsischen Gaststättengesetz und steht Veranstaltern und Gewerbetreibende bei Fragen zur Verfügung.
Ansprechpartner ist Rainer Kuhlmann, Tel. 05406 505-68, kuhlmann@belm.de.

Das Formular zur Anzeige eines Gaststättengewerbes / einer Veranstaltung mit Speisen und Alkoholausschank können Sie nachfolgend herunterladen:
Dateianhang: 'DOC'-Datei herunterladen (Anzeigeformular Gaststättengesetz) Anzeigeformular Gaststättengesetz (97KB)


Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an: buergerbuero@belm.de

Das Niedersächsische Gaststättengesetz im Wortlaut der jeweils aktuellsten Fassung lesen Sie im Niedersächsichen Vorschrifteninformationssystem VORIS


Bierwagen sind "kurzzeitig betriebene Gaststätten" und anzeigepflichtig nach dem Gaststättengesetz.
Foto: Archiv Gemeinde Belm
Bierwagen sind "kurzzeitig betriebene Gaststätten" und anzeigepflichtig nach dem Gaststättengesetz. Foto: Archiv Gemeinde Belm


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