Nds. Gaststättengesetz
Veranstaltungen vier Wochen vorher im Rathaus anmelden
Informationen zum neuen Gaststättengesetz – auch Vereine als Veranstalter betroffen
Mit Jahresbeginn 2012 ist in Niedersachsen ein neues Gaststättengesetz in Kraft getreten. Die Inhalte des neuen Gesetzes betreffen nicht nur gewerbliche und professionelle Gaststättenbetreiber, sondern auch Vereine als Veranstalter zum Beispiel von Sportturnieren oder allgemeinen Festen.
Nach dem Gaststättengesetz müssen Veranstaltungen, bei denen gewerbsmäßig Alkohol ausgeschenkt wird und/oder zubereitete Speisen angeboten werden, spätestens vier Wochen vorher bei der Gemeinde Belm angemeldet werden. Wesentliche Änderung des Gesetzes ist der Übergang vom bislang „erlaubnispflichtigen“ zum nunmehr lediglich „anzeigepflichtigen“ Gewerbe. Das gilt jedoch auch, wenn der Betrieb nur für kurze Zeit geführt wird, wie Tages- oder Wochenendveranstaltungen in Form von etwa Vereins- oder Straßenfesten. Bei Festen mit mehreren verschiedenen Verkaufsständen für Speisen oder Getränke muss jeder Gewerbetreibende eine Anzeige nach dem Gaststättengesetz abgeben.
Bei einer anzeigepflichtigen Veranstaltung mit Alkoholausschank muss der verantwortliche Veranstalter oder Gewerbetreibende außerdem bei Gemeinde Belm ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Diese können im Bürgerbüro beantragt werden.
Zur Überwachung der Lebensmittelhygiene und des Jugendschutzes wird die angezeigte Veranstaltung von der Gemeinde Belm an den zuständigen Fachdienst beim Landkreis Osnabrück gemeldet. Außerdem informiert werden das Hauptzollamt Osnabrück zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie das Finanzamt Osnabrück.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Belm erteilt gerne nähere Informationen zum Niedersächsischen Gaststättengesetz und steht Veranstaltern und Gewerbetreibende bei Fragen zur Verfügung.
Ansprechpartner ist Rainer Kuhlmann, Tel. 05406 505-68, kuhlmann@belm.de.
Das Formular zur Anzeige eines Gaststättengewerbes / einer Veranstaltung mit Speisen und Alkoholausschank können Sie nachfolgend herunterladen:
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an: buergerbuero@belm.de
Das Niedersächsische Gaststättengesetz im Wortlaut der jeweils aktuellsten Fassung lesen Sie im Niedersächsichen Vorschrifteninformationssystem VORIS
Bierwagen sind "kurzzeitig betriebene Gaststätten" und anzeigepflichtig nach dem Gaststättengesetz. Foto: Archiv Gemeinde Belm
Informationen zum neuen Gaststättengesetz – auch Vereine als Veranstalter betroffen
Mit Jahresbeginn 2012 ist in Niedersachsen ein neues Gaststättengesetz in Kraft getreten. Die Inhalte des neuen Gesetzes betreffen nicht nur gewerbliche und professionelle Gaststättenbetreiber, sondern auch Vereine als Veranstalter zum Beispiel von Sportturnieren oder allgemeinen Festen.
Bei einer anzeigepflichtigen Veranstaltung mit Alkoholausschank muss der verantwortliche Veranstalter oder Gewerbetreibende außerdem bei Gemeinde Belm ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Diese können im Bürgerbüro beantragt werden.
Zur Überwachung der Lebensmittelhygiene und des Jugendschutzes wird die angezeigte Veranstaltung von der Gemeinde Belm an den zuständigen Fachdienst beim Landkreis Osnabrück gemeldet. Außerdem informiert werden das Hauptzollamt Osnabrück zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie das Finanzamt Osnabrück.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Belm erteilt gerne nähere Informationen zum Niedersächsischen Gaststättengesetz und steht Veranstaltern und Gewerbetreibende bei Fragen zur Verfügung.
Ansprechpartner ist Rainer Kuhlmann, Tel. 05406 505-68, kuhlmann@belm.de.
Das Formular zur Anzeige eines Gaststättengewerbes / einer Veranstaltung mit Speisen und Alkoholausschank können Sie nachfolgend herunterladen:
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an: buergerbuero@belm.de
Das Niedersächsische Gaststättengesetz im Wortlaut der jeweils aktuellsten Fassung lesen Sie im Niedersächsichen Vorschrifteninformationssystem VORIS
Bierwagen sind "kurzzeitig betriebene Gaststätten" und anzeigepflichtig nach dem Gaststättengesetz. Foto: Archiv Gemeinde Belm












