Bauen und Wohnen
Aktuelle Verkaufsangebote der Gemeinde Belm:
Angebot 1: Grundstück im Bebauungsplan Nr. 18 "Östlich Wittekindsweg", Vehrte
Angebot 2: Grundstück an der Straße Seelhorst 17, Vehrte
Angebot 1: Verkauf eines Grundstücks im Bebauungsplan Nr. 18 "Östlich Wittekindsweg", Gemarkung Vehrte, Flur 3, Flurstück 23/2
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Östlich Wittekindsweg“ hat die Gemeinde Belm die Erweiterung der Bebauungsmöglichkeit an der Straße Wittekindsweg im Ortsteil Vehrte beschlossen. Die drei neu entstandenen Grundstücke schließen sich südlich direkt an die Bauzeile „Nördlich alte Badeanstalt“ an. Die Gemeinde Belm veräußert in diesem Bereich das südlichste Baugrundstück, Wittekindsweg 16, mit einer Größe von 647 qm.
Der Kaufpreis für das Grundstück Wittekindsweg 16 beträgt 70,- €/qm, somit 45.290,- € inkl. Kosten der Erschließung. Wasserversorgungs- und Kanalanschlussbeiträge sowie die Hausanschlusskosten einschließlich der Kontrollschächte für den Schmutz- und Regenkanal sind im Kaufpreis bereits enthalten. Nicht enthalten im Kaufpreis sind die Kosten des Wasserhausanschlusses und die Kosten sonstiger Versorgungsträger (also für Strom, Gas, Telefon etc.). Das Grundstück ist sofort bebaubar.
Angebot 2: Verkauf eines Grundstücks in Vehrte, Seelhorst 17, Gemarkung Vehrte, Flur 2, Flurstück 177/2
Die Gemeinde Belm beabsichtigt den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Vehrte Flur 2 Flurstück 177/2 mit einer Größe von 600 qm. Mit dem Baugrundstück wird ein Miteigentumsanteil an den Wegeparzellen Flurstück 175 und 177/1 mit einer Größe von insgesamt 184 qm veräußert. Weiterer Miteigentümer der Wegeparzellen ist der Eigentümer des Nachbargrundsstücks Seelhorst 19, Flurstück 177/3. Das Baugrundstück ist mit einem Einzelhaus in eingeschossiger Bauweise bebaubar.
Aufgrund der Höhenlage des Grundstücks ist es nicht möglich, das auf dem Grundstück anfallende Schmutz- und Regenwasser im Freigefälle zu entsorgen. Die Gemeinde Belm hat daher neben den üblichen Schächten für Schmutz- und Regenwasser (direkt hinter der Grundstücksgrenze) Druckleitungen für die Schmutz- und Regenentwässerung in einer Länge von ca. 50 m auf das Wegegrundstück hergestellt. Beide Leitungen wurden dann mit einer Hebeanlage versehen, so dass vom Gebäude aus die Entwässerung im freien Gefälle bis in die Hebeanlage möglich ist. Die Entwässerungsanlage sowie die damit verbundene Hebeanlage werden in Gemeinschaftseigentum der Grundsstückseigentümer Seelhorst 17 und 19 erworben.
Der Kaufpreis für das Grundstück Seelhorst 17 (einschließlich der anteiligen Zufahrt) beträgt 54.500,- € inkl. Kosten der Erschließung. Wasserversorgungs- und Kanalanschlussbeiträge sowie die Hausanschlusskosten einschließlich der Kontrollschächte für den Schmutz- und Regenkanal sind im Kaufpreis bereits enthalten. Auch die bereits hergestellten Entwässerungs- und Hebeanlagen sind mit dem Kaufpreis bezahlt. Nicht enthalten im Kaufpreis sind die Kosten des Wasserhausanschlusses und die Kosten sonstiger Versorgungsträger (also für Strom, Gas, Telefon etc.). Diese Leitungen liegen entweder bereits bis an das Ende des Stichweges oder können durch ein verlegtes Lehrrohr ohne größere Baumaßnahmen gezogen werden.
Infos erhalten Sie von der Gemeinde Belm, Frau Birgit Gern, Zimmer 46, Tel. 05406 505-46 oder gern@belm.de
Angebot 1: Grundstück im Bebauungsplan Nr. 18 "Östlich Wittekindsweg", Vehrte
Angebot 2: Grundstück an der Straße Seelhorst 17, Vehrte
Angebot 1: Verkauf eines Grundstücks im Bebauungsplan Nr. 18 "Östlich Wittekindsweg", Gemarkung Vehrte, Flur 3, Flurstück 23/2
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Östlich Wittekindsweg“ hat die Gemeinde Belm die Erweiterung der Bebauungsmöglichkeit an der Straße Wittekindsweg im Ortsteil Vehrte beschlossen. Die drei neu entstandenen Grundstücke schließen sich südlich direkt an die Bauzeile „Nördlich alte Badeanstalt“ an. Die Gemeinde Belm veräußert in diesem Bereich das südlichste Baugrundstück, Wittekindsweg 16, mit einer Größe von 647 qm.
Der Kaufpreis für das Grundstück Wittekindsweg 16 beträgt 70,- €/qm, somit 45.290,- € inkl. Kosten der Erschließung. Wasserversorgungs- und Kanalanschlussbeiträge sowie die Hausanschlusskosten einschließlich der Kontrollschächte für den Schmutz- und Regenkanal sind im Kaufpreis bereits enthalten. Nicht enthalten im Kaufpreis sind die Kosten des Wasserhausanschlusses und die Kosten sonstiger Versorgungsträger (also für Strom, Gas, Telefon etc.). Das Grundstück ist sofort bebaubar.
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Angebot 2: Verkauf eines Grundstücks in Vehrte, Seelhorst 17, Gemarkung Vehrte, Flur 2, Flurstück 177/2
Die Gemeinde Belm beabsichtigt den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Vehrte Flur 2 Flurstück 177/2 mit einer Größe von 600 qm. Mit dem Baugrundstück wird ein Miteigentumsanteil an den Wegeparzellen Flurstück 175 und 177/1 mit einer Größe von insgesamt 184 qm veräußert. Weiterer Miteigentümer der Wegeparzellen ist der Eigentümer des Nachbargrundsstücks Seelhorst 19, Flurstück 177/3. Das Baugrundstück ist mit einem Einzelhaus in eingeschossiger Bauweise bebaubar.
Aufgrund der Höhenlage des Grundstücks ist es nicht möglich, das auf dem Grundstück anfallende Schmutz- und Regenwasser im Freigefälle zu entsorgen. Die Gemeinde Belm hat daher neben den üblichen Schächten für Schmutz- und Regenwasser (direkt hinter der Grundstücksgrenze) Druckleitungen für die Schmutz- und Regenentwässerung in einer Länge von ca. 50 m auf das Wegegrundstück hergestellt. Beide Leitungen wurden dann mit einer Hebeanlage versehen, so dass vom Gebäude aus die Entwässerung im freien Gefälle bis in die Hebeanlage möglich ist. Die Entwässerungsanlage sowie die damit verbundene Hebeanlage werden in Gemeinschaftseigentum der Grundsstückseigentümer Seelhorst 17 und 19 erworben.
Der Kaufpreis für das Grundstück Seelhorst 17 (einschließlich der anteiligen Zufahrt) beträgt 54.500,- € inkl. Kosten der Erschließung. Wasserversorgungs- und Kanalanschlussbeiträge sowie die Hausanschlusskosten einschließlich der Kontrollschächte für den Schmutz- und Regenkanal sind im Kaufpreis bereits enthalten. Auch die bereits hergestellten Entwässerungs- und Hebeanlagen sind mit dem Kaufpreis bezahlt. Nicht enthalten im Kaufpreis sind die Kosten des Wasserhausanschlusses und die Kosten sonstiger Versorgungsträger (also für Strom, Gas, Telefon etc.). Diese Leitungen liegen entweder bereits bis an das Ende des Stichweges oder können durch ein verlegtes Lehrrohr ohne größere Baumaßnahmen gezogen werden.
Infos erhalten Sie von der Gemeinde Belm, Frau Birgit Gern, Zimmer 46, Tel. 05406 505-46 oder gern@belm.de











