Gemeinde Belm

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Gemeinde Belm

Marktring 13
49191 Belm

Telefon: 05406 505-0
Telefax: 05406 505-39

info@belm.de


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Übersicht: Jeweils nächste Termine

Sitzungstermine

[27.05.2013 17:00 Uhr]Schul- und Kulturausschuss
[28.05.2013 18:00 Uhr]Umwelt- und Betriebsausschuss
[30.05.2013 17:30 Uhr]Bauausschuss
[04.06.2013 17:00 Uhr]Finanzausschuss
[12.06.2013 19:00 Uhr]Gemeinderat

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nächste Termine

[26.05.2013 14:00 Uhr]Große Wanderung
[26.05.2013 16:00 Uhr]Wegekreuz-Radtour
[29.05.2013 15:00 Uhr - 17:00 Uhr]Kleiderannahme DRK Belm
[29.05.2013 Uhr]Spielenachmittag
[30.05.2013 14:00 Uhr]Kleiderausgabe DRK Belm

Solardachkataster für Belm
DasÖrtliche - Die Auskunft für Ihren Ort DasÖrtliche - Die Auskunft für Ihren Ort

aktuelle Informationen

Bürgerberatung bei Problemen mit Wespen und Hornissen
Das Beraterteam der Naturschutzstiftung des Landkreises Osnabrück bietet auch in...
Mittagsruhe für Rasenmäher und Heckenschere
Werktags von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis...
Neubau Kreisverkehr Haster Straße - Power Weg
Am Montag, 13. Mai, haben die Bauarbeiten für den neuen...
„Viele Spielgeräte nicht mehr zeitgemäß“ - Belmer Ordnungs- und Sozialausschuss besichtigt Belmer Spielplätze
„Junge Familien, deren Kinder auch mal auf schönen Spielplätzen spielen...
Jede Menge Action mit vielen Bällen - Die Gesunde Stunde in der Grundschule Powe
Bei strahlendem Sonnenschein trafen sich Eltern und Kinder der Grundschule...




Flashticker

  • Aktuelles


Ferienjobs: Wann es brutto für netto gibt

Ferienjobs machen sich bezahlt: Als Handlanger in vielen Branchen bessern Schüler und Studierende jetzt wieder ihr Taschengeld auf. Beschränken sich die fleißigen Helfer auf die Sommerferien, ist es egal, wie viel sie verdienen: Sie brauchen keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen und haben brutto so viel wie netto in der Tasche. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt hingewiesen.


Logo Deutsche Rentenversicherung
Die meisten Ferienjobber vereinbaren mit ihren Arbeitgebern eine kurzfristige Beschäftigung. Dann gilt der Vertrag für längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage. Wird dieser Zeitraum auch bei mehreren Beschäftigungen in einem Jahr nicht überschritten, spielen das Gehalt und die Arbeitsstunden keine Rolle, und der Job bleibt sozialversicherungsfrei.
Dauert die Beschäftigung länger, kann ein Studierender bis zu 400 Euro im Monat verdienen, ohne dass Sozialbeiträge fällig werden. Nur der Arbeitgeber zahlt für ihn Pauschalabgaben: unter anderem 15 Prozent an die gesetzliche Rentenversicherung. Wer jetzt schon zusätzlich fürs Alter vorsorgen möchte, kann die Differenz aus dem Arbeitgeberanteil und dem vollen Beitrag zur Rentenversicherung von 19,6 Prozent aus eigener Tasche draufzahlen. Bei einem Verdienst von 400 Euro sind das 18.40 Euro. Und wer sich auch um seine private Altersvorsorge kümmern möchte, hat nun Anspruch auf die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente.
(Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung vom 13.7.2012)

 

http://www.belm.de
erstellt am 13.07.2012

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