Gartenarbeit erfordert Rücksichtnahme
Um Streitigkeiten mit den Nachbarn zu vermeiden wenn zur falschen Zeit der Rasenmäher läuft, muss bei den jetzt in vielen Gärten beginnenden Arbeiten die Zeit für die Mittagsruhe beachtet werden.
Mit den ersten warmen Temperaturen fällt der Startschuss für viele Gartenarbeiten – Einhaltung von Mittags- und Nachtruhe erspart Ärger
(c) Helmut Brunken_pixelio.de
Nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz und der „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“ in der Gemeinde Belm sind an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen alle Tätigkeiten verboten, die die Gesundheit Unbeteiligter stören. Motorbetriebene Rasenmäher und Gartengeräte wie etwa Häcksler, Motorsensen, Laubsauger oder ähnliche Geräte dürfen in diesen Zeiten nicht betrieben werden.
Auch sonstige Arbeiten, die mit erheblicher Geräuschentwicklung verbunden sind wie das Reinigen von Teppichen, Matratzen, Polstermöbeln oder Fahrzeugen durch Saugen und Ausklopfen, das Einwerfen in Wertstoffcontainern und auch das Hämmern, Sägen, Bohren oder ähnliche handwerkliche Tätigkeiten sind untersagt. Bei Unklarheiten steht das Ordnungsamt der Gemeinde Belm, Rainer Kuhlmann, telefonisch unter 05406 505-68, beratend zur Seite.
(c) Helmut Brunken_pixelio.de
Nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz und der „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“ in der Gemeinde Belm sind an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen alle Tätigkeiten verboten, die die Gesundheit Unbeteiligter stören. Motorbetriebene Rasenmäher und Gartengeräte wie etwa Häcksler, Motorsensen, Laubsauger oder ähnliche Geräte dürfen in diesen Zeiten nicht betrieben werden.
Auch sonstige Arbeiten, die mit erheblicher Geräuschentwicklung verbunden sind wie das Reinigen von Teppichen, Matratzen, Polstermöbeln oder Fahrzeugen durch Saugen und Ausklopfen, das Einwerfen in Wertstoffcontainern und auch das Hämmern, Sägen, Bohren oder ähnliche handwerkliche Tätigkeiten sind untersagt. Bei Unklarheiten steht das Ordnungsamt der Gemeinde Belm, Rainer Kuhlmann, telefonisch unter 05406 505-68, beratend zur Seite.
http://www.belm.de
erstellt am 24.04.2012
erstellt am 24.04.2012











